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Das
Wichtigste:
Ein
Suchmaschinen-Betreiber darf
fremde Marken- und Namensrechte
jedenfalls dann nicht mit
Werbeanzeigen für direkte
Mitbewerber verknüpfen, wenn
deren Anzeigen optisch stark
hervorgehoben sind und das
Suchergebnis des Markeninhabers
nicht in branchen-üblicher Form
verlinkt ist. |