Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 

 

 

LG Berlin 

Urteil vom 5.10.2001

15 O 254/01

Tatbestand und Entscheidungsgründe

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

Die Klage auf Zahlung restlicher Abmahnungskosten in Höhe von 1.395,21 DM an die Prozeßbevollmächtigten der Klägerin aus dem Rechtsgrund der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683 S. 1, 677, 670 BGB) ist unbegründet.

Denn die Anbringung eines Hyperlinks zu Informationszwecken stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 MarkenG dar (vgl. Fezer, Markenrecht, 2, Aufl., MarkenG § 3 Rn. 323). Für die Abmahnung vom 3. Juli 2000 kann daher kein Aufwendungsersatz verlangt werden, weil die Abmahnung mangels Markenverletzung nicht im objektiven Interesse des abgemahnten Beklagten lag.

Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 708 Nr. 11, 711 ZPO.

 


Das Wichtigste:

Das Anbringen eines Hyperlinks zu Informationszwecken stellt keine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 MarkenG dar.  

                                                       

 

 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2008  Dr. Stephan Ott 

 

 Werbung:

 Ich veranstalte ab dem 1.6.2008 ein Online-Seminar zur Suchmaschinenoptimierung! Mehr Informationen unter http://www.workshopwelt.de/workshop/1442/990.

Ferner können Sie von mir Ihre Website auf den Stand ihrer bisherigen Suchmaschinenoptimierung überprüfen lassen: Links & Law - Suchmaschinenoptimierung / Bayreuth & München.