Als
Deep Link wird ein Hyperlink bezeichnet, dessen Linkziel
nicht die Startseite einer anderen Website ist, sondern eine
tieferliegende Seite. Deep Links waren schon mehrmals Gegenstand von
Gerichtsverfahren. Argument der klagenden Webmaster war zumeist die
Befürchtung, Werbeeinnahmen zu verlieren, wenn Besucher das Angebot
nicht über die Startseite erreichen. Da mittlerweile Werbung auch fester
Bestandteil aller Unterseiten ist, hat dieses Argument heute jegliche
Überzeugungskraft verloren. Der BGH hat 2003 in der
Paperboy-Entscheidung die grundsätzliche rechtliche Unbedenklichkeit von
Deep Links ausgesprochen.
Inhalt
Erklärungen zu
den wichtigsten Begriffen aus
der Welt der Suchmaschinen