Bei der Registrierung von Domains wird u. a. eine Person als "Admin-C"
(= administrative contact) in der Registrierungsdatenbank eingetragen
Der Admin-C ist der Ansprechpartner zu administrativen Belangen der
registrierten Domain und wird in den meisten Fällen zugleich der Inhaber
der Domain sein.
Nach den Registrierungsrichtlinien der Denic ist der administrative
Ansprechpartner als Bevollmächtigter des Domaininhabers berechtigt und
verpflichtet, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten
verbindlich zu entscheiden.
Inhalt
Erklärungen zu
den wichtigsten Begriffen aus
der Welt der Suchmaschinen