Studie zur Suchmaschinenoptimierung und Einhaltung der Impressumspflicht auf
Unternehmer-Websites in der Region Bayreuth
1. Zusammenfassung
Die Studie untersucht Websites
auf den Stand ihrer Optimierung für Suchmaschinen und auf die Einhaltung der
Impressumspflicht nach § 6 TDG. Insgesamt wurden im November 2005 50 willkürlich
ausgewählte Websites aus der Region Bayreuth und Umgebung untersucht, denen ein
finanzielles Interesse an ihrem Webauftritt unterstellt werden kann. Die meisten
von ihnen sind im Branchenverzeichnis der Stadt Bayreuth unter
http://branchenbuch.bayreuth.de/?tpl=60 verzeichnet.
Eine durchweg gelungene
Suchmaschinenoptimierung, die anhand dreier ausgewählter Kriterien (Titel,
Frames und Linkbuilding/PageRank) untersucht wurde, konnte nur bei 6 % der
Webseiten festgestellt werden. Die Notwendigkeit einer kontinuierlichen und
professionellen Optimierung der eigenen Webseiten für Suchmaschinen, um bei
diesen vordere Plätze zu belegen und damit neue potentielle Kunden auf das
eigene Angebot aufmerksam zu machen, wird bislang kaum erkannt. Selbst die
Auftritte von Firmen, die eine Erstellung von Webseiten anbieten, lassen
teilweise eine eigene Suchmaschinenoptimierung vermissen.
40 % der untersuchten Websites
weisen gar kein oder nur ein fehlerhaftes Impressum auf. Deren Betreiber sind
damit der Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ausgesetzt und handeln
überdies ordnungswidrig!
Es wird deutlich, dass es den
meisten Unternehmern genügt, überhaupt mit einer Website im Internet präsent zu
sein. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit der Folge eines
Haftungsrisikos nicht abgeklärt, eine gute Auffindbarkeit des eigenen Angebots
mangels genügender Suchmaschinenoptimierung selbst vereitelt.
2. Suchmaschinenoptimierung
Verschiedene Studien haben
belegt, dass rund 85 % aller Internetnutzer Suchmaschinen verwenden, um
Webseiten zu finden und rund 90 % von ihnen sich maximal die ersten 30
Suchergebnisse anschauen. Es genügt für ein Unternehmen daher nicht, überhaupt
mit einer Webseite im Internet vertreten zu sein. Wer es bei den Suchmaschinen
nicht auf die vorderen Plätze schafft, ist für Nutzer praktisch nicht existent.
Suchmaschinen bestimmen das sog.
Ranking einer Webseite, also den Platz, auf dem sie in der Suchergebnisliste
erscheint, mit Hilfe einer komplizierten Berechnungsformel, in die vielfältige
Bewertungsfaktoren einfließen. Deren Gewichtung variiert zudem von Suchmaschine
zu Suchmaschine.
Wer die grundlegende
Arbeitsweise von Suchmaschinen kennt, kann seine Webseiten so optimieren, dass
sich das Ranking verbessert und deutlich mehr Besucher zum eigenen Angebot
finden.
Insgesamt soll es mehr als 90
Faktoren geben, die das Ranking beeinflussen. Diese Studie hat die 50
ausgewählten Websites unter drei zentralen Aspekten näher beleuchtet:
-
Webseiten müssen überhaupt
erst von Suchmaschinen erfasst sein, um später von Nutzern aufgefunden
werden zu können. Achten Webmaster aber bei der Verwendung von Frames
darauf, dass alle Unterseiten für die Roboter von Suchmaschinen zugänglich
sind?
-
Um unter einem bestimmten
Begriff gefunden zu werden, muss dieser auch auf der jeweiligen Webseite
vorkommen, wobei es äußerst wichtig ist, diesen zusätzlich im Titel der
Webseite unterzubringen. Legen Unternehmer aber überhaupt Gewicht auf die
Optimierung des Titels?
-
Suchmaschinen bewerten –
sehr stark vereinfacht dargestellt - Webseiten höher, je mehr Links zu
diesen weisen. Kümmern sich Websitebetreiber aber auch um das sog.
Linkbuilding?
2.1 Titel
Der Titel ist das Aushängeschild
einer Webseite. Die im Titel verwendeten Begriffe sind von herausragender
Bedeutung für das Ranking. Suchmaschinen gehen davon aus, dass er in kurzer,
aber prägnanter Weise den Inhalt der Webseite widerspiegelt. Starten Sie eine
beliebige Suchanfrage bei Google und Sie werden feststellen, dass die
allermeisten gefundenen Webseiten auf den vorderen Positionen den von Ihnen
eingegebenen Suchbegriff im Titel enthalten!
Bei der Wahl eines Titels müssen
folgende Aspekte unbedingt bedacht werden:
-
Jede einzelne Webseite muss
einen individuellen Titel bekommen. Damit wird erreicht, dass die eigene
Website unter möglichst vielen unterschiedlichen Begriffen /
Begriffskombinationen gefunden wird.
-
Bei der Wahl der Begriffe
muss versucht werden, zu antizipieren, mit welchen Wörtern Nutzer nach einem
Angebot suchen könnten.
Von den untersuchten Websites
erfüllten nur 4 (= 8 %) alle an eine durchweg gelungene Suchmaschinenoptimierung
des Titels zu stellenden Voraussetzungen. Bei 28 Websites (=56 %) wurde
augenscheinlich gar keine Optimierung vorgenommen:
-
Oft fand sich lediglich der
Firmenname als Titel auf jeder Webseite. Damit wird Potential verschenkt!
Angenommen, Sie betreiben ein Fitness-Studio. Dann wollen Sie nicht unter
dem fiktiven Firmennamen „Fitties“ gefunden werden, nach dem kaum jemand
suchen wird, sondern z.B. auch unter „Fitnessstudio Bayreuth“ oder
„Krafttraining Bayreuth“. Dies wird nur durch eine Optimierung der
Seitentitel auf diese Begriffe hin zu erreichen sein!
-
Einigen Webmastern ist
anscheinend nicht einmal bekannt, dass ein Titel eingegeben werden kann bzw.
muss. So fanden sich auch Titel wie „index 2“ „Willkommen bei Adobe GoLive
5“, „URL der Webseite“ oder „Neue Seite 1“.
-
Oft werden nur völlig
unspezifische Titel wie „Shop“, „Kontakt“, „Unser Leistungsprofil“
verwendet.
Bei den restlichen 18 Websites
(= 36 %) waren zumindest Ansätze einer Optimierung zu erkennen, wobei allerdings
auch hier noch teils schwerwiegende Fehler entdeckt wurden. Wer eine Leistung
räumlich beschränkt anbietet, sollte z.B. den räumlichen Bezug im Titel zum
Ausdruck bringen. Wer nach einem Reisebüro sucht, wird häufig als
einschränkendes Merkmal den Namen der Stadt mit eingeben, in der er dieses
sucht!
2.2. Frames
Damit eine Webseite von
Suchmaschinen überhaupt gefunden wird, muss sie erst einmal in den Index der
Suchmaschine gelangt sein. Bis hierher eine Selbstverständlichkeit, alle
untersuchten Websites ließen sich bei den Suchmaschinen finden. Doch ganz anders
sieht es aus, wenn man sich einmal die Zahl der erfassten Unterseiten
betrachtet. Hier sind oft nicht alle Webseiten erfasst, was an der Verwendung
der Framing-Technologie (Aufteilung einer Webseite in mehrere Bereiche, sog.
Frames) liegt. Diese bereitet Suchmaschinen teilweise noch immer Probleme und
ein Webmaster muss darauf achten, dass er Suchmaschinen nicht (versehentlich)
aussperrt.
Von den untersuchten 50 Websites
verwenden immerhin 25 (= 50%) Frames. 9 von diesen sind in die Frames-Falle
getappt: Ihre Unterseiten werden von Google nicht oder nur teilweise erfasst.
Suchmaschinen werden Besucher
oft auf einzelne Frameseiten führen. Alle Frames und insbesondere der Frame mit
der Navigation sind für Besucher dann nicht immer automatisch zugänglich. Um
Nutzer hier nicht in eine Sackgasse zu führen, ist es notwendig, z.B. mit Hilfe
eines Java Scripts, dafür zu sorgen, dass das Frameset automatisch nachgeladen
wird. Auch dies ist zahlreichen Betreibern nicht bekannt!
Fazit: 18 % der untersuchten
Websites schaffen es nicht, dass alle ihre Unterseiten von Suchmaschinen erfasst
werden. Damit berauben sie sich der Möglichkeit, durch die Verwendung
individueller Titel auf diesen Unterseiten unter mehreren Begriffen gefunden zu
werden.
2.3. Page Rank
Suchmaschinen
und insbesondere Google messen der Linkpopularität einer Webseite große
Bedeutung zu, wenn es darum geht, an welcher Position sie gelistet wird. Dies
beruht auf der grundsätzlich richtigen Überlegung, dass Links als eine Art
Stimme oder Empfehlung für eine Webseite zu betrachten sind. Dem von Google
benutzten Bewertungssystem liegt der sog. PageRank zugrunde. Das Grundprinzip
lautet: Je mehr Links auf eine Website verweisen, um so wichtiger ist sie. Je
wichtiger wiederum die verweisenden Webseiten sind, um so größer der Effekt. Der
von Google einer Webseite zugemessene PageRank, der z.B. in der von Google zum
kostenlosen Download angebotenen Toolbar sichtbar ist, liegt zwischen 0 und 10.
Der PageRank
kann damit als ein grober Anhaltspunkt dafür dienen, ob und inwieweit
Websitebetreiber sich um Links bemühen. Mit relativ geringem Aufwand lässt sich
ein PageRank von 3 erreichen, alles höhere erfordert in der Regel schon eine
kontinuierliche Arbeit.
Die untersuchten Websites wiesen
bei diesem für Suchmaschinen sehr wichtigen Rankingfaktor im Durchschnitt einen
PageRank von lediglich 2,26 auf (0: 5mal, 1: 3mal, 2: 22mal, 3: 16mal, 4: 2mal
und 5 ebenfalls 2mal). Damit kann nur bei 4 Websites (= 8 %) davon gesprochen
werden, dass sie sich wirklich intensiv mit Linkbuilding beschäftigen, bei 16
weiteren wird zumindest ein akzeptabler Wert erreicht. Dies legt wiederum den
Schluss nahe, dass sich die meisten Unternehmen mit ihrer Internetpräsenz
zufrieden geben, aber sich nicht mit den Möglichkeiten beschäftigen, ihre
Position bei Suchmaschinen zu verbessern. Dabei könnte ein
Suchmaschinenoptimierer bereits mittels einfachster Ratschläge (u.a. Anmeldung
in Katalogen, Nutzung von Artikelseiten usw.) eine deutliche Verbesserung
bewirken.
3. Impressumspflicht
Nach der Regelung des § 6 TDG,
die seit dem 21.12.2001 in Kraft ist, müssen Diensteanbieter für geschäftsmäßige
Teledienste dort näher aufgeführte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar halten. Dazu gehören u.a. Name und Anschrift,
die E-Mail-Adresse, ggf. berufsrechtliche Regelungen und die Umsatzsteuernummer.
Ende 2002 hat eine Untersuchung
von rund 500 Webshops durch den Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen (VZBV)
gravierende Mängel offenbart: Vier von fünf Anbieter verstießen aufgrund
unzureichender Information von Verbrauchern gegen Bestimmungen des TDG und des
BGB. Auch vier Jahre nach dem Inkrafttreten der Regelung sind die genauen
Anforderungen vielen geschäftlichen Anbietern unbekannt, wenn sich auch die
grundsätzliche Verpflichtung zur Führung eines Impressums mittlerweile
herumgesprochen hat (nur bei 6 % der Websites fehlte ein Impressum völlig).
Von den untersuchten 50
Websites wiesen
-
30 (60 %) ein
ordnungsgemäßes,
-
15 (30 %) ein
unvollständiges,
-
3 (6 %) gar kein und
-
2 (4 %) ein Impressum auf,
dessen Rechtmäßigkeit Zweifel unterliegt (z.B. fehlende Angabe einer
Telefonnummer; ob eine entsprechende Pflicht besteht, ist gerichtlich noch
nicht abschließend geklärt, dürfte aber zu bejahen sein).
40 % der Websites setzen sich
damit dem Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aus. Zudem stellt ein
vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 6 TDG eine Ordnungswidrigkeit
dar. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 12
TDG).
Fehlerhaft
-
wurden berufsrechtliche
Regelungen nicht erwähnt bzw. der Link zu diesen funktionierte nicht mehr,
-
war keine E-Mail-Adresse
oder Anschrift angegeben,
-
wurde das Impressum nur als
Graphikdatei zugänglich gemacht,
-
wurde das Impressum unter
Menüpunkten geführt, bei denen zumindest Zweifel an der leichten
Erkennbarkeit bestehen (Bezeichnung des Links als „Profil“ bzw. schlicht
„I“),
-
wurde lediglich die
Möglichkeit eingeräumt, mittels eines Formulars in Kontakt zum
Websitebetreiber zu treten.
Kritisch angemerkt sei ferner,
dass
-
von vier untersuchten
Kanzleiwebsites nur eine ein vorbildliches Impressum aufwies, zwei die
berufsrechtlichen Regelungen nicht erwähnt bzw. nicht verlinkt hatten, eine
zusätzlich das Impressum nur in Form einer Grafik zugänglich machte, und
sich bei einer weiteren zwar die E-Mail-Adresse wieder fand, allerdings
oberhalb der Bezeichnung „Impressum“,
-
ein Unternehmen, das eine
Websiteerstellung anbietet, über ein unvollständiges und schwer auffindbares
Impressum verfügte.
Gerade die Professionen, die
Vorbildfunktion haben sollten bzw. in ihrem Beruf mit rechtlichen oder
technischen Fragen der Websiteerstellung konfrontiert werden, sind anscheinend
teilweise bei der Impressumsproblematik nicht immer firm.
Ausführliche Informationen zur
Erstellung eines Impressums finden Sie auf einer speziellen
Links & Law Website zur Impressumspflicht.
4. Auswertung
Die Möglichkeit, neue Kunden
über das Internet zu akquirieren, haben lediglich 6 % der untersuchten Websites
mit einer effektiven Suchmaschinenoptimierung optimal ausgeschöpft. Nicht einmal
jede zehnte Website ist damit gut für Nutzer auffindbar!
Eine gelungene
Suchmaschinenoptimierung erfordert ein umfangreiches Know-How, über das viele
Web-Designer nicht oder zumindest noch nicht verfügen. Mangels Beratung ihrer
Kunden werden diese sich nicht der Notwendigkeit bewusst, in eine gelungene
Suchmaschinenoptimierung zu investieren.
5. Über Links & Law
Links & Law informiert seit mehr
als drei Jahren über rechtliche Aspekte der Websitegestaltung und über
technische Grundlagen einer effektiven Suchmaschinenoptimierung (http://www.linksandlaw.de)
sowie über die Anforderungen an ein Impressum (http://www.linksandlaw.info).
Unternehmer können sich einen Bericht über den Stand der Optimierung ihrer
eigenen Website erstellen lassen, der Ihnen zugleich die wichtigsten Grundlagen
vermittelt, um ihren Internetauftritt bei Suchmaschinen prominenter zu
platzieren (http://www.linksandlaw.de/suchmaschinenoptimierung.htm).
Wollen Sie die
Grundlagen einer gelungenen Suchmaschinenoptimierung erlernen?
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie
Ihre Website bei Suchmaschinen voran bringen, können Sie entweder den unter 5.
erwähnten Analysebericht für Ihre
Website bestellen oder nehmen Sie doch an einem Online-Seminar teil! Auf
der Webseite der Workshopwelt
finden Sie zahlreiche Online-Workshops, darunter auch einige, die sich mit der
Vermarktung von Webseiten beschäftigen. Besonders interessieren könnten Sie die
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unter dem Titel "Suchmaschinenoptimierung:
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