Das OLG
Köln, Urteil vom 31.8.2007, Az. 6 U 48/07, hat sich auf
die Seite derjenigen geschlagen, die die Verwendung fremder
Marken als Keywords für rechtmäßig halten. Weder stelle
diese eine kennzeichenmäßige Benutzung dar, noch begründe
sie einen Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt
des sittenwidrigen, gezielten Abfangens von Kunden.
Das Urteil hat sowohl objektive als auch subjektive
Bedeutung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen,
sondern inzwischen die Revision beim BGH unter dem Az. I ZR
162/07 anhängig. Und das Urteil zitiert meine
Urteilsanmerkung zu einem Braunschweiger Urteil in der MMR
:-)