18.1.2008 Heise gegen die
Musikindustrie - Das Hauptsachverfahren
Passend zu der Artikelserie der letzten Tage um das
Gerichtsverfahren des Heise-Verlags wegen eines Links zu
rechtswidrigen Inhalten, heute der Hinweis darauf, dass der
Volltext des Urteils des LG München I im Hauptsacheverfahren
seit einigen Tagen
bei JurPC zu finden ist. In der ausführlichen Begründung
finden sich allerdings keine wirklich spannenden neuen
Aspekte. Das Verbot des Links wird auf die Störerhaftung
gestützt und die verfassungsrechtliche Prüfung fällt
weiterhin eher knapp aus. Als wesentlicher Punkt, der gegen
eine Berufung auf die Pressefreiheit spricht, nannte das
Gericht die Kenntnis des Heise-Verlags von der
Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts. Das lässt sich
allerdings auch gut anders sehen, schließlich musste das
Gericht erst ausführlich die Rechtswidrigkeit des Angebots
begründen, die damit so eindeutig ja auch wieder nicht
gewesen sein kann. Nächste Station: OLG München. Wir dürfen
gespannt sein ...