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18.1.2008 Heise gegen die Musikindustrie - Das Hauptsachverfahren

Passend zu der Artikelserie der letzten Tage um das Gerichtsverfahren des Heise-Verlags wegen eines Links zu rechtswidrigen Inhalten, heute der Hinweis darauf, dass der Volltext des Urteils des LG München I im Hauptsacheverfahren seit einigen Tagen bei JurPC zu finden ist. In der ausführlichen Begründung finden sich allerdings keine wirklich spannenden neuen Aspekte. Das Verbot des Links wird auf die Störerhaftung gestützt und die verfassungsrechtliche Prüfung fällt weiterhin eher knapp aus. Als wesentlicher Punkt, der gegen eine Berufung auf die Pressefreiheit spricht, nannte das Gericht die Kenntnis des Heise-Verlags von der Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts. Das lässt sich allerdings auch gut anders sehen, schließlich musste das Gericht erst ausführlich die Rechtswidrigkeit des Angebots begründen, die damit so eindeutig ja auch wieder nicht gewesen sein kann. Nächste Station: OLG München. Wir dürfen gespannt sein ...
   

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