8.1.2008 Haftung des
Merchant für Rechtsverletzung seiner Affiliates
Das LG Potsdam (Urt. v. 12.12.2007 - Az.: 52 O 67/07) hat
eine Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates
bejaht und liegt damit auf einer Linie mit mehreren anderen
Gerichten, z.B. dem OLG Köln (Urteil vom 24.05.2006 - Az.: 6
U 200/05, siehe die
Meldung vom
1.7.2006):
"Entscheidend ist vielmehr und
allein, daß die … als Beauftragte der Beklagten i.S.d. § 8
Abs. 2 UWG handelte. Die Kammer teilt die Auffassung, daß
auch bei Affiliates, jedenfalls wenn das Verhältnis zum
Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet ist, die
erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum
betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen ist.
Zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen
des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm zugute
kommen soll, hinter diesem verstecken könnte: das von der
Beklagten prognostizierte Aus dieses Geschäftsmodells
braucht nicht weiter hinterfragt zu werden, da auch dies ein
anderes Ergebnis nicht rechtfertigen würde..."