23.12.2007
OVG Lüneburg bestätigt Pflicht zum Einsatz eines AVS-Systems bei
Porno-Linkliste
Das OVG Lüneburg (Az.: 10 ME 241/07) hat eine
Entscheidung des VG
Lüneburg bestätigt, wonach der Betreiber einer Linkliste
mit Links zu pornographischen Angeboten, die ohne Einhaltung
der deutschen Jugendschutzbestimmungen aufrufbar sind,
verpflichtet ist, selbst ein Altersverifikationssystem
vorzuschalten. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.