AdWord-Urteile und kein Ende. Zumindest war die
Fallgestaltung, über die das LG Braunschweig (
Urteil
vom 28.11.2007, Az. 22 O 2623/07) zu entscheiden hatte,
nicht der Standardfall. Der Beklagte hatte eine Wort- /
Bildmarke sowohl als Metatag als auch als AdWord verwendet.
Nach Ansicht des Gerichts erlangen Wort-/Bildmarken
Kennzeichnungskraft nicht durch den rein beschreibenden
Wortbestandteil, sondern durch die spezielle graphische
Gestaltung bzw. die 3-Dimensionalität, die
Zusammenschreibung der Wörter und das Gesamtbild. All dessen
kann sich derjenige, der die Marke in einem Metatag oder als
AdWord verwendet, technisch gar nicht bedienen. Folglich
liegt auch keine Markeverletzung vor.
So weit so gut. Wer über die Feiertage noch etwas zum
Knobeln braucht, dem empfehle ich folgenden Passus aus dem
Urteil:
"Die Metatags im html-Code bedingen ohne optische
Anzeige, dass unter Wahrnehmung der Wörter die Suchmaschine
bei Suchanfragen eine entsprechende Relevanz für gegeben
erachtet und die Internetseite der Verfügungsbeklagten als
passend präsentiert. Auch dazu bedienen sich die
Verfügungsbeklagten geschützter Marken der
Verfügungsklägerin."
Ok, übliche Kritik, dass Gerichte dem Keyword Metatag
noch immer Bedeutung für Suchmaschinen zumessen...
"Das ist jedoch nach Ansicht der Kammer hinzunehmen
wegen des modernen Mediums und zwar auch dann, wenn die
Verwendung einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung im
Rechtssinn als solche kennzeichenmäßig erfolgt, sobald sie
als Keyword für eine "Google"-AdWords-(Werbe-) Anzeige
eingesetzt wird."
Wegen des modernen Mediums??? Kann mir irgendjemand
sagen, was das Gericht damit meint?