17.12.2007
Das LG Hamburg mag Forenbetreiber noch immer nicht ...
Das LG Hamburg hat sich in der Forenbetreiber-Szene bereits
zweimal mit seiner gewagten Ansicht von umfassenden
Prüfpflichten der Betreiber unbeliebt gemacht und massiv
Kritik in der juristischen Literatur erfahren. Auch ist es
einmal zu Recht vom OLG Hamburg aufgehoben worden. Und hat
das alles etwas bewirkt? Anscheinend leider nicht: Das
Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den
Medienjournalisten Stefan Niggemeier und bejahte eine
Pflicht, Nutzerkommentare bereits vor deren Veröffentlichung
kontrollieren und manuell freischalten zu müssen! Bei einer
kritischen Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, müsse
mit rechtswidrigen Beiträgen gerechnet werden.
Noch liegt
die Urteilsbegründung nicht vor, doch ich kann mir kaum
vorstellen, dass es dem Gericht im dritten Anlauf gelungen
ist, eine überzeugende Begründung zu finden, die diesesmal
nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen steht.
Das LG Hamburg schafft es damit weiterhin, für Unruhe unter
Forenbetreibern zu sorgen. Dabei haben andere Gerichte eine
wesentlich angemessenere Linie für die Haftung eines
Forenbetreibers gefunden. Dargestellt ist diese anhand von
19 Fällen im neuen "Haftungsguide
für Forenbetreiber", der auch eine ausführlichere Kritik
an den bisherigen Urteilen des LG Hamburg enthält.