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17.12.2007 Das LG Hamburg mag Forenbetreiber noch immer nicht ...
Das LG Hamburg hat sich in der Forenbetreiber-Szene bereits zweimal mit seiner gewagten Ansicht von umfassenden Prüfpflichten der Betreiber unbeliebt gemacht und massiv Kritik in der juristischen Literatur erfahren. Auch ist es einmal zu Recht vom OLG Hamburg aufgehoben worden. Und hat das alles etwas bewirkt? Anscheinend leider nicht: Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Medienjournalisten Stefan Niggemeier und bejahte eine Pflicht, Nutzerkommentare bereits vor deren Veröffentlichung kontrollieren und manuell freischalten zu müssen! Bei einer kritischen Auseinandersetzung mit einem Unternehmen, müsse mit rechtswidrigen Beiträgen gerechnet werden.

Noch liegt die Urteilsbegründung nicht vor, doch ich kann mir kaum vorstellen, dass es dem Gericht im dritten Anlauf gelungen ist, eine überzeugende Begründung zu finden, die diesesmal nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen steht. Das LG Hamburg schafft es damit weiterhin, für Unruhe unter Forenbetreibern zu sorgen. Dabei haben andere Gerichte eine wesentlich angemessenere Linie für die Haftung eines Forenbetreibers gefunden. Dargestellt ist diese anhand von 19 Fällen im neuen "Haftungsguide für Forenbetreiber", der auch eine ausführlichere Kritik an den bisherigen Urteilen des LG Hamburg enthält.


   

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