Die Haftung von Forenbetreibern ist ein in Deutschland
kontrovers diskutiertes Thema mit zum teil widersprüchlicher
Rechtsprechung. Ende des Jahres wird Links & Law einen
Haftungsguide für Forenbetreiber vorstellen, der anhand von
19 Fällen einen Überblick über die rechtlichen
Verpflichtungen bietet.
In den nächsten Tagen beschäftige ich mich hier zunächst mit
der Rechtslage in den USA, die manche als paradiesisch
bezeichnen werden, die aber auch ihre Schattenseiten hat und
den Verletzten schnell im Regen stehen lässt. Ganz konkret
will ich § 230 des Communication Decency Act (CDA)
vorstellen. Dieser sieht vor, dass kein
dass kein Provider oder
Benutzer eines interaktiven Computer-Angebots als Autor von
Informationen, die von einem anderen Informationsanbieter
stammen, behandelt werden darf. Faktisch bedeutet
dies, dass z.B. ein Forenbetreiber nicht für
persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge Dritter in
Anspruch genommen werden kann und er auch nicht bei jedem
Hinweis auf eine Rechtsverletzung gehalten ist, aufwendig
darüber zu entscheiden, ob ein Löschanliegen tatsächlich und
rechtlich berechtigt ist.
Zu welchen Ergebnissen die Anwendung des § 230 CDA führen
kann, zeigt eindrucksvoll der Fall
Zeran (Kenneth M. Zeran v.
America Online, Inc. 958
F. Supp. 1124 (E.D. Va. March 21, 1997)(Ellis, J.) aff'd.
129 F. 3d 327 (4th Cir. Nov. 12, 1997), cert. denied, 524 US
937 (1998)). Auf einem Bulletin Board von AOL wurden
T-Shirts mit Texten angeboten, die den Anschlag von Oklahoma
auf ein Regierungsgebäude glorifizierten, bei dem 168
Menschen zu Tode gekommen waren. In der Anzeige wurde die
Telefonnummer von Zeran angegeben, der von alledem nichts
wusste. AOL entfernte die Nachricht zwar auf Aufforderung,
doch über einen längeren Zeitraum tauchte sie immer wieder
bis zur erneuten Entfernung auf. Todesdrohungen,
Fernsehberichterstattung, die die Angaben bei AOL für
zutreffend hielten und Polizeischutz waren die Folge. Nach
knapp einem Jahr ging die Zahl der täglichen Protestanrufe
bei Zeran auf ca. 15 zurück!! Eine Klage gegen AOL,
fahrlässig nichts gegen die Nachrichten im Bulletin Board
unternommen zu haben, insbesondere sie nicht schnell genug
entfernt und genügend gegen deren erneutes Auftauchen
unternommen zu haben, war nicht erfolgreich. § 230 CDA stehe
einen Inanspruchnahme von AOL entgegen.
Erfasste Rechtsbereiche
Ausgeschlossen von der Privilegierung bleiben nur die nach §
230 e CDA ausdrücklich genannten Bereiche, u.a das
Urheberrecht . Ein Forenbetreiber könnte also weiterhin
einer Haftung für urheberrechtsverletzende Beiträge
ausgesetzt sein. Von mehreren Gerichten wurde der weite
Anwendungsbereich des CDA bestätigt und festgestellt, dass
sich die Privilegierung nicht nur auf Verleumdungen (defamation)
bezieht, sondern umfassend zu verstehen ist.
§ 230 CDA wurde angewandt
auf Verstöße gegen den Maryland Commercial Electronic Mail
Act (Beyond Sys. v. Keynetics,
Inc., 422 F.
Supp.2d 523, 536 (D. Md. 2006)), das Florida securities law
and cyber-stalking law (Universal
Commun. Sys.,
478 F.3d at 421), Title II of the Civil Rights Act of 1964 (Noah
v. AOL Time Warner, Inc., 261 F. Supp.2d 532, 538
(E.D. Va. 2003)) und auf Ansprüche wegen Vertragsbruchs (Jane
Doe One v. Oliver,
755 A.2d 1000, 1002, 1004 (Conn. Sup. Ct. 2000);
Schneider v. Amazon.com, Inc.,
108 Wash. App. 454, 464 (Wash. Ct. App. 2001);
Green v. America Online, Inc.,
318 F.3d 465, 471 (3d Cir. 2002)).