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25.11.2007 Haftung im Internet - Der amerikanische CDA, Teil 1

Die Haftung von Forenbetreibern ist ein in Deutschland kontrovers diskutiertes Thema mit zum teil widersprüchlicher Rechtsprechung. Ende des Jahres wird Links & Law einen Haftungsguide für Forenbetreiber vorstellen, der anhand von 19 Fällen einen Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen bietet.

 

In den nächsten Tagen beschäftige ich mich hier zunächst mit der Rechtslage in den USA, die manche als paradiesisch bezeichnen werden, die aber auch ihre Schattenseiten hat und den Verletzten schnell im Regen stehen lässt. Ganz konkret will ich § 230 des Communication Decency Act (CDA) vorstellen. Dieser sieht vor, dass kein dass kein Provider oder Benutzer eines interaktiven Computer-Angebots als Autor von Informationen, die von einem anderen Informationsanbieter stammen, behandelt werden darf. Faktisch bedeutet dies, dass z.B. ein Forenbetreiber nicht für persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge Dritter in Anspruch genommen werden kann und er auch nicht bei jedem Hinweis auf eine Rechtsverletzung gehalten ist, aufwendig darüber zu entscheiden, ob ein Löschanliegen tatsächlich und rechtlich berechtigt ist.

 

Zu welchen Ergebnissen die Anwendung des § 230 CDA führen kann, zeigt eindrucksvoll der Fall Zeran (Kenneth M. Zeran v. America Online, Inc. 958 F. Supp. 1124 (E.D. Va. March 21, 1997)(Ellis, J.) aff'd. 129 F. 3d 327 (4th Cir. Nov. 12, 1997), cert. denied, 524 US 937 (1998)). Auf einem Bulletin Board von AOL wurden T-Shirts mit Texten angeboten, die den Anschlag von Oklahoma auf ein Regierungsgebäude glorifizierten, bei dem 168 Menschen zu Tode gekommen waren. In der Anzeige wurde die Telefonnummer von Zeran angegeben, der von alledem nichts wusste. AOL entfernte die Nachricht zwar auf Aufforderung, doch über einen längeren Zeitraum tauchte sie immer wieder bis zur erneuten Entfernung auf. Todesdrohungen, Fernsehberichterstattung, die die Angaben bei AOL für zutreffend hielten und Polizeischutz waren die Folge. Nach knapp einem Jahr ging die Zahl der täglichen Protestanrufe bei Zeran auf ca. 15 zurück!! Eine Klage gegen AOL, fahrlässig nichts gegen die Nachrichten im Bulletin Board unternommen zu haben, insbesondere sie nicht schnell genug entfernt und genügend gegen deren erneutes Auftauchen unternommen zu haben, war nicht erfolgreich. § 230 CDA stehe einen Inanspruchnahme von AOL entgegen.

 

 

Erfasste Rechtsbereiche

Ausgeschlossen von der Privilegierung bleiben nur die nach § 230 e CDA ausdrücklich genannten Bereiche, u.a das Urheberrecht . Ein Forenbetreiber könnte also weiterhin einer Haftung für urheberrechtsverletzende Beiträge ausgesetzt sein. Von mehreren Gerichten wurde der weite Anwendungsbereich des CDA bestätigt und festgestellt, dass sich die Privilegierung nicht nur auf Verleumdungen (defamation) bezieht, sondern umfassend zu verstehen ist.  § 230 CDA wurde angewandt auf Verstöße gegen den Maryland Commercial Electronic Mail Act (Beyond Sys. v. Keynetics, Inc., 422 F. Supp.2d 523, 536 (D. Md. 2006)), das Florida securities law and cyber-stalking law (Universal Commun. Sys., 478 F.3d at 421), Title II of the Civil Rights Act of 1964 (Noah v. AOL Time Warner, Inc., 261 F. Supp.2d 532, 538 (E.D. Va. 2003)) und auf Ansprüche wegen Vertragsbruchs (Jane Doe One v. Oliver, 755 A.2d 1000, 1002, 1004 (Conn. Sup. Ct. 2000); Schneider v. Amazon.com, Inc., 108 Wash. App. 454, 464 (Wash. Ct. App. 2001); Green v. America Online, Inc., 318 F.3d 465, 471 (3d Cir. 2002)).

 

 

 

   

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