21.11.2007
Reform des Telemedienrechts? Stellungnahme der Telekom
Das BMWi hat im Juni Unternehmen mit einem Fragebogen die
Möglichkeit gegeben, sich zu den derzeitigen Problemen mit
den Haftungsvorschriften im Internet zu äußern. In den
nächsten Tagen werde ich mich mit etwas mit den eingegangen
Stellungnahmen beschäftigen. Den Anfang macht die
Deutsche Telekom.
Diese hält die gesetzlichen Regelungen grundsätzlich für
genügend, kritisiert aber scharf deren Auslegung durch die
Rechtsprechung, die sich nicht innerhalb der europäischen
Vorgaben bewege. Gefordert werden daher gesetzgeberische
Klarstellungen, um diese Auswüchse zu beseitigen. Einige
Punkte seien hervorgehoben:
Nach Ansicht des BGH muss nach einem Hinweis auf eine
klare Rechtsverletzung nicht nur das konkrete Angebot
(es kann sich z.B. um ein Auktionsangebot oder einen
Foreneintrag handeln) gesperrt werden, sondern
gleichzeitig mittels Filtern dafür gesorgt werden, dass
es nicht zu weiteren gleichartigen Verstößen kommt.
Diese proaktive Prüfpflicht nach einem einmal erfolgten
Verstoß widerspricht der Regelung des TMG. Der
Gesetzgeber solle daher eine Bestimmung aufnehmen,
wonach sich die Haftung auf die Beseitigung des
konkreten Verstoßes beschränkt.
Rechtsunsicherheit wird auch für Hyperlinkprovider
bejaht. Diesbezüglich wird der Gesetzgeber aufgefordert,
die Regelung für Host-Provider zu übertragen und der
uneinheitlichen Rechtsprechung ein Ende zu bereiten.
Kritisch wird die Einführung eines "Notice and Take
Down" - Verfahrens gesehen und auf die Probleme mit
diesem in den USA verwiesen.
Die Deutsche Telekom bemängelt ferner eine zu schnelle
Annahme eigener Inhalte durch die Rechtsprechung (die zu
Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen
Verantwortlichkeit führen kann). Dies könne durch eine
Legaldefinition der eigenen Inhalte durch den
Gesetzgeber gesteuert werden.