19.11.2007
Online-Werbemarkt und DoubleClick Übernahme durch Google
Die Europäische
Kommission hat beschlossen, die geplante Übernahme des
Online-Werbetechnologie-Unternehmens DoubleClick durch
Google auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung
eingehender zu prüfen. Das Vorprüfverfahren der Kommission
habe ergeben, dass das Fusionsvorhaben auf den Märkten für
Vermittlung und Adserving im Bereich der Online-Werbung zu
wettbewerbsrechtlichen Bedenken Anlass geben würde (Pressemeldung).
Angeblich soll Google
durch die Fusion ca. 80% der Online-Werbung beherrschen. Mit
einer solchen marktbeherrschenden Stellung wären zahlreiche
rechtliche Konsequenzen verbunden. Vermutlich dürfte Google
ohne sachlichen Grund dann z.B. die Schaltung von Anzeigen
nicht mehr ablehnen.
Schon jetzt könnte
Google hinsichtlich der kontextbezogenen Werbung bei
Suchmaschinen marktbeherrschend sein. Hier stellt sich
jedoch rechtlich das Problem der Marktabgrenzung. Gibt es
nur den großen Markt der Online-Werbung insgesamt oder ist
dieser in Teilsegmente aufspaltbar, z.B. hinsichtlich
kontextbezogener Werbung. In Deutschland haben Gerichte über
diese Frage noch nicht zu entscheiden gehabt, in den USA
wurde nur ein Online-Werbemarkt insgesamt angenommen. Dieses
Urteil im Fall Person gegen Google befindet sich allerdings
in der Berufung.