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19.11.2007 Online-Werbemarkt und DoubleClick Übernahme durch Google

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die geplante Übernahme des Online-Werbetechnologie-Unternehmens DoubleClick durch Google auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung eingehender zu prüfen. Das Vorprüfverfahren der Kommission habe ergeben, dass das Fusionsvorhaben auf den Märkten für Vermittlung und Adserving im Bereich der Online-Werbung zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Anlass geben würde (Pressemeldung).

Angeblich soll Google durch die Fusion ca. 80% der Online-Werbung beherrschen. Mit einer solchen marktbeherrschenden Stellung wären zahlreiche rechtliche Konsequenzen verbunden. Vermutlich dürfte Google ohne sachlichen Grund dann z.B. die Schaltung von Anzeigen nicht mehr ablehnen.

Schon jetzt könnte Google hinsichtlich der kontextbezogenen Werbung bei Suchmaschinen marktbeherrschend sein. Hier stellt sich jedoch rechtlich das Problem der Marktabgrenzung. Gibt es nur den großen Markt der Online-Werbung insgesamt oder ist dieser in Teilsegmente aufspaltbar, z.B.  hinsichtlich kontextbezogener Werbung. In Deutschland haben Gerichte über diese Frage noch nicht zu entscheiden gehabt, in den USA wurde nur ein Online-Werbemarkt insgesamt angenommen. Dieses Urteil im Fall Person gegen Google befindet sich allerdings in der Berufung.

   

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