Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat Klage gegen die VeriSign-Tochter Moreover eingereicht, die ähnlich wie Google-News Nachrichten im Web sammelt und sie komprimiert zur Verfügung stellt.
Der eigene News-Service hat Google bereits einige gerichtliche Auseinandersetzungen bescherrt. Mit AP hat sich das Unternehmen aber erst in diesem Jahr einigen können und integriert aufgrund einer Vereinbarung mittlerweile die Agenturmeldungen in Google News.
Die gegen Moreover gerichteten Vorwürfe sind nichts wesentlich neues. Das Unternehmen archiviere Agenturmeldungen, veröffentliche diese zumindest zu Teilen im Rahmen seines Angebots und halte eine gecachte Version der Beiträge vor. AP stellt in der Klage ausführlich dar, warum selbst kurzen zusammenfassenden Statements am Beginn eines Beitrags Urheberrechtsschutz zukomme und deshalb schon deren Übernahme zu einer Rechtsverletzung führe.
Teilweise wird in Foren und Blogs spekuliert, AP gehe mal wieder gegen die reine Verlinkung ihrer Meldungen vor. Das stimmt so jedoch nicht. Lediglich ein Absatz der Klageschrift beschäftigt sich mit Verlinkungen und ist eher kryptisch gehalten. Anscheinend halten die Beklagten teilweise die ganzen Artikel zum Abruf bereit und verlinken diese Version von Nachrichtenseiten aus anstatt Links direkt zu AP oder deren angeschlossene Webseiten zu setzen. Das "Recht zur Verlinkung" wird also im konkreten Fall überhaupt nicht thematisiert. Wenn überhaupt, dann geht es um die Verlinkung rechtswidriger Kopien von Agenturmeldungen. Da diese aber von den Beklagten erstellt werden, liegt hier der Vorwurf eigentlich rein auf der unzulässigen Vervielfältigung des Textes.
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Associated Press v. Moreover Technologies, Inc., 07 CIV 8699 (SDNY complaint filed Oct. 9, 2007)
