Wie Heise
berichtet, soll das VG Lüneburg eine
Untersagungsverfügung bestätigt haben, mit dem einem
Portalbetreiber verboten wird, auf einer Website
rund 1.400 Links zu listen, die teilweise zu
pornografischen Webangeboten führen. Ich werde hier
wieder darüber berichten, sobald mir die
schriftliche Begründung vorliegt. Klar ist, dass ein
Altersverifikationssystem vor jugendgefährdende
Inhalte geschaltet werden muss. Linkt jemand nun zu
einem Anbieter, ist das solange kein Problem, als
dieser die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Tut er
dies, scheint das VG Lüneburg zu meinen, müsse der
Linkprovider selber ein AVS-System vorschalten.