Dylan
Stephen Jayne glaubte wohl an eine Art Lottogewinn,
als er feststellte, dass dem Google Logo gespiegelt
gelesen seine Sozialversicherungsnummer zu entnehmen
sei. Selbstverständlich sei dies eine Verletzung
seiner Rechte. 5 Milliarden Dollar Entschädigung wären
da ganz ok. Und mit diesem Irrsinn musste sich ein
Gericht in Pennsylvania auch noch beschäftigen und
konnte mit der Klageabweisung immerhin drei Seiten füllen.
Völlig überraschend konnte das Gericht keine
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch
ausmachen ...
Stephen
Jayne v. Google Internet Search Engine Founders
Klageabweisung
(PDF)
