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5.10.2007 Google Street View und Recht am eigenen Bild
Das Recht der Suchmaschinen ist bislang noch sehr bruchstückhaft und viele Probleme wurden in der rechtswissenschaftlichen Literatur nur sehr oberflächlich diskutiert. Dazu gehört der gesamte Bereich des Datenschutzes, aber auch Fragen rund um Programme wie Google Maps und Google Earth. Insbesondere das Feature "Street View" hat in den USA für ziemliche Aufregung gesorgt, sind doch bei der Straßenansicht einzelne Personen zu erkennen. Peter Fleischer als oberster Datenschützer bei Google hat sich vor kurzem zur Einführung der Funktion in Deutschland geäußert und mitgeteilt, dass über eine Einführung noch nicht entschieden wurde. Die Hysterie könne er nicht verstehen. In den USA hätten sich nicht einmal 10 Leute über Bilder von sich beschwert. Also alles nur Panikmache der Presse? Andererseits: Wer sucht schon systematisch bei Google Maps nach Bildern von sich? Kein Wunder, dass die Zahl der Beschwerden bei einem neuen Feature nur spärlich sind. Noch!

In Deutschland ist die Veröffentlichung von Bildern von Personen nur mit deren Einwilligung zulässig, es sei denn die Person ist nur Beiwerk. Über die Auslegung des Begriffs lässt sich jetzt bestimmt streiten, aber wenn man bedenkt, dass an die Personen herangezoomt werden kann, erscheint es wahrscheinlich, dass eine Einwilligung zu fordern ist.
 

   

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