In Deutschland
ist die Veröffentlichung von Bildern von Personen
nur mit deren Einwilligung zulässig, es sei denn die
Person ist nur Beiwerk. Über die Auslegung des
Begriffs lässt sich jetzt bestimmt streiten, aber
wenn man bedenkt, dass an die Personen herangezoomt
werden kann, erscheint es wahrscheinlich, dass eine
Einwilligung zu fordern ist.
