3.10.2007 Keine
Berücksichtigung eines Links bei der Auslegung einer Äußerung
Die Antragsgegnerin eines Verfahrens vor dem KG
Berlin hatte den Inhalt eines Zeitungsartikels in
Form eines Abstracts zusammengefasst und dabei die
Behauptung aufgestellt, der Antragsteller habe für
eine Reduktion der Schulstunden über Ausschwitz
plädiert. Dieser hilt dies für eine falsche und
rechtswidrige Behauptung. Er habe lediglich in
seinem Beitrag Kritik an der inhaltlichen
Schwerpunktsetzung im Deutsch- und
Geschichtsunterricht geübt. Das KG bejahte eine
rechtswidrige Tatsachenbehauptung, die auch nicht
deswegen entfalle, weil der zugrundeliegende
Zeitungsartikel im Abstract verlinkt sei: "Zum einen
ist es weder zwingend, dass jeder Leser den Link
auch anklickt, zum anderen ist es für die
Rechtsverletzung unerheblich, ob dem Leser gelingt,
Wahrheit bzw. Unwahrheit der Tatsachenbehauptung
herauszufinden."