Die Grünen und die FDP erinnern die Koalition mittels separater Anträge an deren Ankündigung, Nachbesserungen am Telemediengesetz angehen zu wollen. Seit März diesen Jahres hat man hier keine Fortschritte gesehen und ich glaube auch nicht an eine baldige Beendigung des Haftungs-Durcheinanders im Internet durch den Gesetzgeber. Alles andere als ein weiteres Abwarten auf europarechtliche Vorgaben erscheint mir unwahrscheinlich. Zumindest dürfte sich Ende des Jahres hier etwas bewegen, wenn der zweite Bericht zur Anwendung der E-Commerce-Richtlinie (mit zwei Jahren Verspätung!) vorgelegt wird. Aber zurück zu den aktuellen Anträgen. Der aus Reihen der FDP liest sich ganz gut. Für eine Schaffung einer Haftungsprivilegierung für Hyperlinks setze ich mich auch schon länger ein und die Rückführung der Haftung auf den primär Verantwortlichen wäre genauso sinnvoll wie ein formalisiertes Take-Down-Verfahren:
"... die Haftung und Verantwortung soweit wie möglich grundsätzlich dem Verursacher selbst zuordnen und ein formalisiertes Verfahren zur Klärung der Rechteinhaberschaft sowie der damit verbundenen Konsequenzen etablieren. Auf diese Weise würden Content-Provider und (potenzielle) Rechteinhaber zusammengeführt und Host- und Access-Provider aus ihrer haftungsrechtlichen Zwickmühle entlassen. Umsetzen ließe sich dies z. B. durch die Einführung des „Notice-and-take-down"-Verfahrens. ...
die besondere Situation von Suchmaschinen und Hyperlinks im TMG ab-bilden. Insoweit ist zu ergänzen, dass § 8 Abs. 1 auch auf Anbieter abstellt, die Nutzern eine automatisierte Suchmaschine oder vergleichbare Hilfsmittel zur Suche nach fremden Informationen bereitstellen. Die Verantwortlichkeit für das Setzen von Hyperlinks sollte dem für Host-Provider geltenden Verantwortlichkeitsschema nach § 10 TMG unterworfen werden, wie dies etwa auch in Österreich geschehen ist."
