26.9.2007 LG Hamburg vs.
Forum-Betreiber (Rechtswidriger Bilder-Upload)
Was hat das LG Hamburg eigentlich gegen
Forenbetreiber? Bereits vor zwei Jahren hat es für
Aufsehen gesorgt, als es diesen übermässige
Prüfpflichten hinsichtlich rechtswidriger Einträge
auferlegen wollte. Schließlich sei das Internet ja
etwas gefährliches und treffen Forenbetreiber daher
Pflichten. Diese sollten so weitgehend sein, dass
sogar eine Vorab-Kontrolle von neuen Einträgen
erforderlich ist. Glücklicherweise hat das OLG
Hamburg damals
die Entscheidung korrigiert (OLG Hamburg, Urteil vom 22.8.2006, Az.
7 U 50/06). Das LG Hamburg ist aber daraus
anscheinend nicht schlauer geworden.
Einem neuen Urteil (LG
Hamburg, Urteil vom 24.8.2007, Az. 308 O 245/07)
läßt sich die Aussage entnehmen, dass ein Forum-Betreiber
für rechtswidrige Bilder-Uploads von Dritten
unabhängig davon haftet, ob er Kenntnis von der
Rechtsverletzung hatte oder nicht. Mit
gesetzgeberischen Vorgaben und europarechtlichen
Wertungen ist dieses Urteil nicht mehr in Einklang
zu bringen. Bleibt zu hoffen, dass das OLG Hamburg
auch hier wieder für klare Verhältnisse sorgt!