Fast
keine Woche vergeht mehr, in der Links &
Law nicht über ein Verfahren berichtet,
in dem es um die Verwendung von Marken
als Auslöser für Werbung von
Suchmaschinen geht. Diesesmal handelt es
sich um eine Entscheidung des LG Leipzig
(Urteil vom 8.2.2005 - Az: 5 O 146/05).
Das Gericht hat entschieden, dass die
Benutzung eines markenrechtlich
geschützten Begriffs als Keyword für
AdWords Werbung bei Google weder eine
Marken- noch eine
Wettbewerbsrechtsverletzung ist.
Schriftliche Urteilsgründe liegen noch
nicht vor.