Das Bundeswirtschaftsministerium hat im August 2007 eine Befragung von Anbietern zum Thema der Haftungsprivilegierungen durchgeführt. Angesprochen waren auch Suchmaschinenbetreiber, die Auswirkungen der derzeitigen Rechtslage auf ihre Geschäftsmodelle zu beschreiben.
Ob hier große Neuigkeiten herauskommen, wage ich zu bezweifeln. Im März dieses Jahres hat der deutsche Gesetzgeber seine Unlust zur Reform der Haftungsregelungen bewiesen, als er zum Inkrafttreten des Telemediengesetzes keinerlei Änderungen an diesen vorgenommen hat und damit die Chance hat verstreichen lassen, der nicht zuletzt durch eine europarechtlich fragwürdige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgelösten Rechtsunsicherheit bei z.B. Forenbetreibern entgegenzutreten. Das Argument: Zunächst soll die weitere Rechtsentwicklung auf EU-Ebene abgewartet werden. Hier ist zumindest im Herbst mit ersten Ergebnissen von Untersuchungen zu rechnen.
Ganz neu ist die jetztige Idee einer Befragung der Anbieter nicht. Andere Länder waren hier schon schneller, z.B. Großbritannien (Siehe Gowers Review of Intellectual Property von Dezember 2006, dort allerdings mehr mit einem Lösungsansatz bei urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen)
