AdWord-Gerichtsverfahren und weiterhin kein Ende in
Sicht. Die Verwendung markenrechtlich geschützter
Begriffe als Auslöser von Werbeanzeigen beschäftigt
auch weiter die Gerichte. Dieser Tage gibt es
folgende neue Entwicklungen:
- Die Benutzung von Markennamen im Rahmen von
Google AdWords stuft jetzt auch das
OLG Stuttgart (Urteil v. 26.7.2007, Az.: 2 U
23/07) als Markenverletzungen ein.
Damit setzt sich der Trend der deutschen
Gerichte zur Rechtswidrigkeit weiter fort. Nur
das OLG Düsseldorf und das LG Hamburg halten an
einer werbekundenfreundlichen Auslegung fest.
Eine letztendliche Klärung wird erst eine
Entscheidung des BGH bringen.
- In den USA ist das Verfahren zwischen Google
und American Blind kurz vor einem
Verhandlungstermin durch eine Vereinbarung der
beiden Parteien beendet worden. Details dazu
sind noch keine bekannt, Google soll sich aber
nicht zur Leistung von Zahlungen verpflichtet
haben. Dieses Verfahren lief bereits seit
einigen Jahren und es wurde hier eine
Grundsatzentscheidung für die weitere
AdWords-Problematik in den USA erwartet. Daraus
wird jetzt wohl nichts. Anders als in
Deutschland geht der Trend in den USA eher in
Richtung Zulässigkeit der Verwendung fremder
Marken.