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5.9.2007 AdWords-Verfahren: Neues aus Deutschland und den USA
AdWord-Gerichtsverfahren und weiterhin kein Ende in Sicht. Die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als Auslöser von Werbeanzeigen beschäftigt auch weiter die Gerichte. Dieser Tage gibt es folgende neue Entwicklungen:
  • Die Benutzung von Markennamen im Rahmen von Google AdWords stuft jetzt auch das OLG Stuttgart (Urteil v. 26.7.2007, Az.: 2 U 23/07) als Markenverletzungen ein. Damit setzt sich der Trend der deutschen Gerichte zur Rechtswidrigkeit weiter fort. Nur das OLG Düsseldorf und das LG Hamburg halten an einer werbekundenfreundlichen Auslegung fest. Eine letztendliche Klärung wird erst eine Entscheidung des BGH bringen.
  • In den USA ist das Verfahren zwischen Google und American Blind kurz vor einem Verhandlungstermin durch eine Vereinbarung der beiden Parteien beendet worden. Details dazu sind noch keine bekannt, Google soll sich aber nicht zur Leistung von Zahlungen verpflichtet haben. Dieses Verfahren lief bereits seit einigen Jahren und es wurde hier eine Grundsatzentscheidung für die weitere AdWords-Problematik in den USA erwartet. Daraus wird jetzt wohl nichts. Anders als in Deutschland geht der Trend in den USA eher in Richtung Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken.

 

   

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