Eine der neuesten Entscheidungen stammt vom OLG Koblenz (Urteil vom 12. Juli 2007, Az. 2 U 862/06), bringt aber keine wesentlich neuen Erkenntnisse. Das Gericht bestätigte aber noch einmal, dass eine Haftung erst ab Kenntnis von den rechtswidrigen Inhalten eintritt:
"Zwar kann grundsätzlich gegen den Betreiber eines Internetforums ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen."
