Und schon wieder eine Klage gegen Google, weil das
Unternehmen es zulässt, dass Unternehmer
markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywörter
für ihre Werbeanzeigen verwenden. Inhaltlich bringt
die von United Airlines beim
U.S.
District Court in Fort Worth eingereichte
Klageschrift keine wesentlich neuen
Gesichtspunkte. Die bisherigen AdWords-Verfahren in
den USA wurden jedoch bislang von eher unbekannteren
Markeninhaber betrieben (Rescuecom, JTH Tax,
Check-n-Go, American Blinds), jetzt legt sich
erstmals eine große Firma mit Google an. Über die
Erfolgsaussichten des Verfahrens kann kaum eine
Prognose abgegeben werden, sind die
Gerichtsentscheidungen zum Thema AdWords in den USA
ebenso uneinheitlich wie in Deutschland.
- American Airlines v. Google, 4:07-cv-00487 (N.D.
Tex.
complaint filed Aug. 16, 2007)