22.2.2005
Geschütze Marken und Suchmaschinenwerbung - Das nächste Urteil
Nach einem Beschluss des LG Düsseldorf in
einem einstweiligen Verfügungsverfahren darf
der Betreiber der Suchmaschine Das-Web.net
nicht fremde Markennamen auf seinen Seiten
auflisten. In der Trefferliste wurden vor
dem eigentlichen Markeninhaber zahlreiche
Mitbewerber aufgeführt, deren Webseiten
verlinkt waren. Erst danach erschien ein
Hinweis auf die Seite des Markeninhabers und
dies ohne Link. Aufgrund des Widerspruchs
des Suchmaschinenbetreibers wird es
voraussichtlich am 9.3.2005 zu einer
mündlichen Verhandlung kommen.
Den Volltext des Beschlusses finden Sie in
der
Rubrik Urteile.