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26.7.2007 Parker v. Google: 29 Reasons not to be a nice guy
Google kann in Sachen Urheberrecht in den USA einen weiteren kleinen Erfolg verbuchen. Parker hatte einen Beitrag mit dem Titel "29 Reasons Not to be a Nice Guy" verfasst. "Grund Nr. 6" tauchte als unerlaubte Kopie in einem Usenet-Beitrag auf, der von Google dann auch indiziert und als Suchergebnis angezeigt wurde. Nachdem bereits das Ausgangsgericht den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch Google zurückwies, bestätigte der United States Court of Appeals for the Third Circuit dieses Ergebnis nun in seinem Urteil vom 10.7.2007 in der Berufungsinstanz, allerdings ohne besonders tiefgehende Diskussion der Problematik. Eine direkte Urheberrechtsverletzung wurde wegen Fehlens des Volition-Elements (siehe dazu diesen Beitrag) abgelehnt, eine mittelbare in Form der contributory oder vicarious liability wegen fehlender Kenntnis von Google von dem rechtswidrigen Beitrag bzw. wegen des fehlenden Profits durch die Rechtsverletzung.

   

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