26.7.2007 Parker v. Google:
29 Reasons not to be a nice guy
Google kann in Sachen Urheberrecht
in den USA einen weiteren kleinen Erfolg verbuchen.
Parker hatte einen Beitrag mit dem Titel "29 Reasons
Not to be a Nice Guy" verfasst. "Grund Nr. 6"
tauchte als unerlaubte Kopie in einem Usenet-Beitrag
auf, der von Google dann auch indiziert und als
Suchergebnis angezeigt wurde. Nachdem bereits das
Ausgangsgericht den Vorwurf einer
Urheberrechtsverletzung durch Google zurückwies,
bestätigte der United States Court of Appeals for
the Third Circuit dieses Ergebnis nun in seinem
Urteil vom 10.7.2007 in der Berufungsinstanz,
allerdings ohne besonders tiefgehende Diskussion der
Problematik. Eine direkte Urheberrechtsverletzung
wurde wegen Fehlens des Volition-Elements (siehe
dazu diesen Beitrag) abgelehnt, eine mittelbare in
Form der contributory oder vicarious liability wegen
fehlender Kenntnis von Google von dem rechtswidrigen
Beitrag bzw. wegen des fehlenden Profits durch die
Rechtsverletzung.