Markenrechtlich geschützte Begriffe als Auslöser von
Werbeanzeigen? Nicht schon wieder, werden Sie sich
denken, aber diesesmal gibt es zumindest zwei neue
Aspekte. Bislang war dieses Thema unzulässiger
Urteile in Deutschland, Österreich, Frankreich und
den USA. Jetzt geht erstmals eine staatliche Behörde
gegen dieses Verhalten vor und zwar in Australien.
Die australische Wettbewerbs- und
Verbraucherschutzbehörde
ACCC (Australian Competition and Consumer
Commission) hat Google wegen angeblicher Verstöße
gegen Bestimmungen der australischen
Handelsgesetzgebung verklagt. Konkret geht es darum,
dass Werbeanzeigen geschaltet worden waren, die als
Auslöser die Suchbegriffe "
Kloster
Ford" und "
Charlestown
Toyota" hatten, Nutzer aber auf die Seiten des
Internet-Anzeigenblatts
Trading Post geleitet haben. Die ACCC sieht
hierin ein "irreführendes und täuschendes
Verhalten" und beanstandet obendrein, dass Google
seine Werbeanzeigen nicht hinreichend als solche
kennzeichne. Am 21.8.2007 soll eine erste
gerichtliche Anhörung erfolgen.
Pressemitteilung der ACCC