Wie auf
der englischsprachigen Webseite von
Links & Law im Oktober 2004
berichtet wurde, hat das Amtsgericht
Stuttgart den Netzaktivisten Alvar
Freude wegen Volksverhetzung und
Beihilfe zur Verbreitung von
Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von
120 Tagessätzen verurteilt. Er habe
durch das Platzieren der Hyperlinks das
"Zugänglichmachen" von rechtsextremer
Propaganda zumindest billigend in Kauf
genommen.
Mittlerweile liegt die schriftliche
Urteilsbegründung vor und kann
hier im Volltext aufgerufen werden.