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21.2.2005 Beihilfestrafbarkeit wegen Links

Wie auf der englischsprachigen Webseite von Links & Law im Oktober 2004 berichtet wurde, hat das Amtsgericht Stuttgart den Netzaktivisten Alvar Freude wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Er habe durch das Platzieren der Hyperlinks das "Zugänglichmachen" von rechtsextremer Propaganda zumindest billigend in Kauf genommen.

 

Mittlerweile liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor und kann hier im Volltext aufgerufen werden.

 

 

 

 

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