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13.7.2007 Berufungsurteil im Fall Giersch gegen Google
Daniel Giersch, Inhaber der Marke "G-Mail ...und die Post geht richtig ab" und Google streiten sich seit einiger Zeit in mehreren Ländern um das Recht zur Verwendung der Marke G-Mail. In Deutschland hat die Auseinandersetzung dazu geführt, dass Google G-Mail in Google-Mail umbenennen musste. Dies war Folge einer von Giersch erwirkten einstweilige Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichung "Gmail" und eines im April 2006  vor dem LG Hamburg (Az. 312 O 475/05) gewonnenen Hauptsacheverfahrens. Google hat aber selbstverständlich den Kampf um Gmail nicht sofort aufgegeben und ist in Berufung gegangen. Vergeblich, wie sich jetzt herausgestellt hat. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt (Az. 5 U 87/06). Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Gericht hat eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Google bleibt jetzt allenfalls noch der Weg eine Nichtzulassungsbeschwerde.

 

Siehe zu dem Streit Giersch - Google auch einige ältere News-Meldungen:

 

   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

 

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