2007 hat Bewegung in die juristische
Auseinandersetzung um die Impressumspflicht für
Webseiten gebracht. Im März ist das TMG in Kraft
getreten und hat die Rechtslage nicht gerade
vereinfacht, wie in einem Telepolis-Beitrag von mir
nachzulesen ist (
Impressumspflicht
für Webseiten neu geregelt!). Im März wurde
meine
Special-Website zur Impressumspflicht an die
Neuregelung angepasst. Den Abschluss meiner
Beschäftigung mit dieser stellt nun ein Aufsatz dar,
der unter dem Titel
"Die
Impressumspflicht nach §§ 5 TMG, 55 RStV" in der MMR
2007, 354-359 veröffentlicht wurde.
In den letzten
Tagen habe ich noch einige weitere Beiträge in mein
FAQ aufgenommen, dass sich jetzt auch mit
Spezialfragen zur Impressumspflicht eines
Host-Providers oder mit der Praxis der
Ordnungsbehörden befasst.