7.6.2007
Impressum auf der "Über mich" Seite bei eBay ok
Nach dem KG Berlin
(Beschluss vom 11.05.2007 - Az.: 5 W 116/07)
genügt ein gewerblicher Verkäufer seinen
fernabsatzrechtlichen Pflichten, wenn er sein
Impressum auf der "über mich"-Seite bei eBay
bereithält: "Die Schaltfläche "mich" ist in
diesem Zusammenhang nicht anders zu beurteilen
als die Schaltflächen "Kontakt" und "Impressum".
Wer mit den Gepflogenheiten bei eBay vertraut
ist, erwartet unter besagter Schaltfläche die in
Rede stehenden Anbieterdaten. Wer erstmals über
eBay einkauft und sich für solche Daten
interessiert, wird - nahe liegend - solche unter
"mich" vermuten, die Schaltfläche anklicken und
das Gesuchte finden."