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5.6.2007
Werbung im Internet - AdWords |
Werbung im Internet - Was ist erlaubt, um die
Aufmerksamkeit von Nutzern zu wecken? Das
Markenrecht ist auf dem besten Weg dazu, zu
einem empfindlichen Hemmschuh für kleinere
Anbieter zu werden, die sich gegen große
eingesessene Firmen behaupten wollen. Ein Sprung
auf die vorderen Plätze bei Suchmaschinen ist
für sie oft deswegen schwierig, weil
Unternehmen, die schon lange im Internet präsent
sind, auch oft verlinkt wurden und daher über
eine große Linkpopularität verfügen, wie sie für
ein gutes Ranking unersetzlich ist. Was liegt
also näher, als diesen Nachteil dadurch
auszugleichen, indem man eine Werbeanzeige
schaltet? Auf diesem Weg haben es in den letzten
Jahren viele Anbieter versucht und ihre Werbung
auch dann anzeigen lassen, wenn ein Nutzer eine
fremde Marke, als z.B. den Namen des
Konkurrenzunternehmens eingibt. Diese sind davon
wiederum wenig begeistert und befürchten
vordergründig eine Entwertung ihrer Marke,
hauptsächlich aber natürlich den Verlust von
Kunden an die Konkurrenz. Für die Position
beider Seiten kann man Verständnis aufbringen
und die interessante Frage ist, auf wessen Seite
letztlich das geltende Recht steht. Seit Jahren
wird weltweit über die Zulässigkeit der
Verwendung fremder Marken als Adword
prozessiert. Lange Zeit war keine wirkliche
Tendenz erkennbar. Gerichte in Frankreich
stellten sich eher auf die Seite des
Markeninhabers, Gerichte in den USA eher auf die
Seite des Werbenden. In Deutschland erging eine
Fülle sich widersprechender Entscheidungen.
Mittlerweile wird eher von der Verwendung einer
fremden Marke als Auslöser für das Schalten
einer Werbeanzeige abzuraten sein. Der
österreichische OGH favorisiert die
markenrechtsinhaberfreundliche Lösung ebenso wie
immer mehr deutsche Gerichte. Eine endgültige
Klärung wird erst eine mit Spannung erwartete
Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeiführen
können.
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