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5.6.2007 Werbung im Internet - AdWords
Werbung im Internet - Was ist erlaubt, um die Aufmerksamkeit von Nutzern zu wecken? Das Markenrecht ist auf dem besten Weg dazu, zu einem empfindlichen Hemmschuh für kleinere Anbieter zu werden, die sich gegen große eingesessene Firmen behaupten wollen. Ein Sprung auf die vorderen Plätze bei Suchmaschinen ist für sie oft deswegen schwierig, weil Unternehmen, die schon lange im Internet präsent sind, auch oft verlinkt wurden und daher über eine große Linkpopularität verfügen, wie sie für ein gutes Ranking unersetzlich ist. Was liegt also näher, als diesen Nachteil dadurch auszugleichen, indem man eine Werbeanzeige schaltet? Auf diesem Weg haben es in den letzten Jahren viele Anbieter versucht und ihre Werbung auch dann anzeigen lassen, wenn ein Nutzer eine fremde Marke, als z.B. den Namen des Konkurrenzunternehmens eingibt. Diese sind davon wiederum wenig begeistert und befürchten vordergründig eine Entwertung ihrer Marke, hauptsächlich aber natürlich den Verlust von Kunden an die Konkurrenz. Für die Position beider Seiten kann man Verständnis aufbringen und die interessante Frage ist, auf wessen Seite letztlich das geltende Recht steht. Seit Jahren wird weltweit über die Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken als Adword prozessiert. Lange Zeit war keine wirkliche Tendenz erkennbar. Gerichte in Frankreich stellten sich eher auf die Seite des Markeninhabers, Gerichte in den USA eher auf die Seite des Werbenden. In Deutschland erging eine Fülle sich widersprechender Entscheidungen. Mittlerweile wird eher von der Verwendung einer fremden Marke als Auslöser für das Schalten einer Werbeanzeige abzuraten sein. Der österreichische OGH favorisiert die markenrechtsinhaberfreundliche Lösung ebenso wie immer mehr deutsche Gerichte. Eine endgültige Klärung wird erst eine mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofs herbeiführen können.

 

   

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