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20.5.2007 Langericht Hamburg zur Forenhaftung (Supernature-Fall)
Das LG Hamburg ist seit seinem ersten Urteil zur Haftung eines Forum-Betreibers (des Heise-Verlags) berühmt berüchtigt in der Internet-Szene für die Begründung sehr weitgehender Prüfungspflichten (das Urteil wurde zumindest teilweise durch das OLG Hamburg abgeändert). In einem neuen Urteil vom 27.4.2007 (Az. 324 O 600/06) urteilte das Landgericht nun über einen das Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzenden Eintrag im Forum von Supernature. Erneut wurden einige kontroverse Rechtsauslegungen vorgenommen. Zwar ist die Annahme nicht zu beanstanden, dass ein Forumsbetreiber für eigene Informationen haftet. Das Gericht rechnete zu diesen aber auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch er nicht selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben. Dies gilt nur dann nicht, wenn er sich von der betreffenden Äußerung nicht nur pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.

 

Dieses Ergebnis entspräche auch der Konzeption des seit dem 1.3.2007 geltenden § 54 RStV (Inhalte „haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“). Damit nahm das Gericht an, dass ein Internetforum ein redaktionell gestaltetes Angebot ist. Dies ist interessant, weil daraus dann für Forumsbetreiber auch folgt, dass sie ein erweitertes Impressum anzubringen haben (dazu ausführlicher auf einer Special Seite zur Impressumspflicht). Bislang war eher restriktiv davon ausgegangen worden, redaktionell gestaltete Angebote seien nur solche der elektronischen Presse. Auch insoweit betritt das LG Hamburg also Neuland.

 

   

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