Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Verwendung eines fremden Markennamens als Keyword bei Google für nicht zulässig erklärt (Az. 17Ob1/07g). Im konkreten Fall ging es dabei um die Verwendung der Marke "Wein & Co" eines österreichischen Weinhändlers durch eine Lebensmittelkette. Bereits 2005 hatte sich der OGH mit der Haftung einer Suchmaschine bei einer derartigen Fallgestaltung zu beschäftigen. Er gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass Diensteanbieter nur dann für Rechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich sind, wenn die Rechtsverletzungen auch für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig sind. Dies sei bei der Verknüpfung des Suchworts mit einer Werbeeinschaltung im Regelfall nicht anzunehmen. Siehe auch den Volltext des Urteils: OGH, Beschluss vom 19.12.2005, Az. 4 Ob 194/05s.
Fazit für die Rechtslage in Österreich also: Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe in Österreich unzulässig, Haftung des Werbetreibenden, nicht aber der Suchmaschine!
