Dieses Mal sei es bei einem sehr kurzen Hinweis belassen: Das x-te Urteil zur Thematik der Benutzung fremder Marken als AdWords stammt vom LG Köln (Az. 81 O 174/06) und kommt trotz Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Metatags (bei diesen hatte der BGH 2006 eine Rechtsverletzung bejaht) und AdWords zu der Überzeugung, auch hier liege eine Markenrechtsverletzung vor. Wem das auch nicht überzeugt, sei auf meinen Beitrag in der MMR 2007, 123 f. hingewiesen.
