4.5.2007
Klage gegen das Bad Business Bureau und Google
Eine Frau aus Hardystown, New Jersey war mit der
Bauleistung des späteren Klägers so unzufrieden,
dass sie auch nach Beilegung eines
Rechtsstreits, einen angeblich verleumderischen
und geschäftsschädigenden Beitrag schrieb, der
auf der Seite des Bad Business Bureaus
veröffentlicht wurde. Auf diese Seite stießen
natürlich auch die Crawler von Google, so dass
der Beitrag in den Suchergebnissen gefunden
werden konnte. Die in dem Artikel angegriffene
Firma legte sowohl gegen das Bad Business Bureau
als auch gegen Google Klage ein, nachdem beide
Unternehmen sich weigerten den Beitrag von ihrer
Website bzw. aus ihrem Suchindex zu entfernen.
Google kann dem Verfahren ziemlich gelassen
begegnen. In den USA gewährt 230 CDA eine weit
reichende Haftungsfreistellung für fremde
Inhalte.