3.5.2007
Google v. American Blinds und Hamzik v. Zale
Die Verwendung fremder Marken im Rahmen des
Google AdWords-Programms hat in den letzten
Wochen mal wieder Gerichte in den USA
beschäftigt, allerdings ohne große
Überraschungen. Im mittlerweile seit mehr als
drei Jahren laufenden Verfahren zwischen Google
und American Blinds & Wallpaper Factory, hat der
Richter Jeremy Fogel vom Bezirksgericht in San
Jose einen Antrag von Google abgelehnt, die
Klage abzuweisen: Die Öffentlichkeit habe ein
berechtigtes Interesse an der Klärung der Frage,
ob das Adword-Programm gegen Markenrechte
verstößt. (Google, Inc. v. American Blinds &
Wallpaper Factory, Inc., C 03-5340 JF (N.D. Cal.
April 18, 2007)). Im Verfahren "Hamzik v. Zale
Corp./Delaware, 2007 WL 1174863 (NDNY April 19,
2007)" hielt es der Richter für möglich, dass
durch die Verwendung der Marke des Klägers im
Text der Werbeanzeige des Beklagten seine Rechte
verletzt werden. Beide Verfahren werden damit
die Gerichte noch einige Zeit beschäftigen.