AdWords-Verträge in den USA enthalten eine Klausel, wonach Klagen gegen Google in Kalifornien zu erheben sind. Dies hinderte einen Anwalt, der in eigener Sache wegen Klickbetrugs vorgehen wollte, nicht daran, seine Klage in Pennsylvania zu erheben, u.a. mit der Begründung, er habe den Vertrag nie vollständig gelesen, bevor er dessen Bedingungen bestätigte. Vor Gericht hatte er mit diesen Ausflüchten wenig Erfolg. Das Gericht verwies den Fall an ein Gericht in Kalifornien weiter und bestätigte die Zulässigkeit der Gerichtsstandsklausel im AdWords-Vertrag. Ein Ergebnis, zu dem vor einigen Monaten auch schon das Verfahren Person v. Google führte. Google kann sich jetzt also ziemlich sicher fühlen, dass Klickbetrugsfälle in den USA nur "mit Heimvorteil" in Kalifornien ausgetragen werden und nicht Gerichte verteilt über das ganze Land beschäftigen werden.
Siehe dazu auch Google AdWords Contract Upheld (Again)--Feldman v. Google, Technology & Marketing Law Blog.
