Satellitenbilder von Google Earth haben es als Beweismittel in einen Münchner Gerichtssaal geschafft. Das OLG München (Urteil vom 15.03.2007, 1 U 5030/06) verhandelte um einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht. Mit Hilfe von vorgelegten Luftbildaufnahmen von Google-Earth konnte gezeigt werden, dass es sich bei dem „Unfallort“ um eine ausgeprägte Randlage handelt, wo die Beklagte mit ihren vorgenommenen Maßnahmen ihren Pflichten nachgekommen ist.
