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26.3.2007 OLG Hamburg stellt eBay-Verkäufer vor Probleme

Das OLG Hamburg, Urteil vom 15.2.2007, Az. 3 U 253/06 hat die Ansicht vertreten, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Ebay-Shopbetreiber („Sofort-Kaufen“) die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten auf einer Unterseite und nicht unmittelbar auf der Angebotsseite bereithält.  Es läge ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor:

 

„Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene, abgebildete Ware unter Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im EBAY-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken" erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 6 PAngV.

 

Auf diesen Internetseiten (Anlage ASt KS&P2) steht nichts davon, dass und in welcher Höhe Liefer- bzw. Versandkosten zu dem genannten Preis hinzukommen. Der Umstand, dass man durch Klicken auf ein solches Angebot jeweils zu einer weiteren Internet-Unter-Seite mit Produkt- bzw. Angebotsbeschreibungen gelangt, ist nicht ausreichend, und zwar auch dann nicht, wenn - wie die Antragsgegnerin behauptet - auf dieser Unter-Seite jeweils Angaben zu den Versandkosten gemacht werden (Anlage AG5). Das wäre im Hinblick auf das bereits auf der übergeordneten, unmittelbar erreichbaren Internetseite konkretisierte Preis-Angebot zu spät, insoweit widerspricht es den Darstellungserfordernissen von § 1 Abs. 6 PAngV. Nach dieser Vorschrift soll die Angabe zu den Liefer- bzw. Versandkosten gerade dem Angebot eindeutig zugeordnet und leicht erkennbar dargestellt sein. Es widerspricht auch den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit, im Angebot zunächst den Preis ohne Erwähnung der Liefer- bzw. Versandkosten herauszustellen und erst nach weiterem Klicken auf diese Zusatzkosten hinzuweisen.“
 

Technisch ist es derzeit bei eBay gar nicht möglich, den vom OLG Hamburg aufgestellten Anforderungen nachzukommen. Kommt die nächste Abmahnwelle auf uns zu?
 

   

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