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22.3.2007 Langdon v. Google

Christopher Langdon hat in den USA gleich die drei großen Suchmaschinenbetreiber Google, Yahoo und Microsoft verklagt. Er betreibt die Webseiten www.ncjusticefraud.com und www.chinaisevil, auf denen er die Grausamkeiten der chinesischen Regierung und Betrügereien von Politikern in North Carolina, u.a. des Attorney General Roy Cooper, anprangert. Alle drei Suchmaschinen lehnten es ab, Werbeanzeigen für diese beiden Seiten zu veröffentlichen. Insbesondere Google wirft der Kläger vor, aus politisch ideologischen Gründen seine Anzeigen abgelehnt zu haben und damit seine Redefreiheit zu beschneiden. Das Verhalten von Google sei betrügerisch, weil es im Widerspruch zu den Äußerungen des Unternehmens stehe, dass die Suchergebnisse objektiv seien. Zeitweise entfernte Google auch seine Webseiten ganz aus dem Index, so dass sie auch in den normalen Suchergebnissen nicht mehr zu finden waren.

Auf eine motion to dismiss hin (der stattzugeben ist, wenn die Anschuldigungen des Klägers für richtig unterstellt, der geltend gemachte Anspruch nicht besteht), wies das Gericht die Klage am 20.2.2007 weitgehend zurück. Die Beklagten seien als private Unternehmer nicht an die Grundrechte gebunden. Offen ließ das Gericht jedoch, ob ein Anspruch wegen Vertragsbruch gegeben sein könnte. Diesbezüglich wird das Verfahren fortgesetzt. Langdon hat in einer Pressemitteilung angekündigt, alle seine Ansprüche weiter zu verfolgen, auch in Berufung zu gehen.


 

   

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