Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Heise Verlag und großen Unternehmen der Musikindustrie wegen der Verlinkung der Website eines Anbieters von Software, mit der Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können (Slysoft), geht in eine neue Rolle. Zuletzt hatte der Verlag gegen ein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenes Urteil des OLG München Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Ansicht der obersten Richter zur Haftung für Hyperlinks zu hören, wäre sicherlich sehr spannend geworden, ist jetzt aber erst einmal vertagt: Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 3.1.2007 (Az 1 BvR 1936/05) aus formellen Gründen abgewiesen. Das BVerfG hielt den Rechtsweg für noch nicht erschöpft und verwies den Heise-Verlag zunächst auf ein Vorgehen im Hauptsacheverfahren. Beim Landgericht München wurde dazu inzwischen ein Antrag nach § 926 ZPO eingereicht, mit dem die Vertreter der Musikindustrie zur Klageerhebung aufgefordert werden. Kämen diese der Aufforderung nicht nach, würde das gegen den Heise-Verlag gerichtete Urteil aus dem Eilverfahren aufgehoben.
Zu diesem Verfahren siehe auch bereits die Beiträge vom 23.11.2006 und vom 1.11.2005.
Den Verlauf der Ereignisse dokumentiert der Heise-Verlag auf einer Sonder-Webseite "Heise versus Musikindustrie".