Google gegen Giersch: Die neuste Runde im Streit um
die Marke GMail fand in erster Instanz
vor einem Züricher Handelsgericht
statt und endete für Google mit einer Niederlage.
Google hatte vergeblich versucht, sich die
alleinigen Markenrechte für den E-Mail-Dienst Gmail
zu sichern. Das Gericht konnte nicht davon überzeugt
werden, dass Giersch den Namen in böser Absicht
gewählt hat.
Sowohl der Suchdienstanbieter
als auch Giersch hatten 2005 in der Schweiz Rechte
am Begriff "Gmail" erworben. Anders als in
Deutschland muss Google daher seinen E-Mail-Dienst
nicht umbenennen.
Siehe zu der Auseinandersetzung
auch die
Meldung vom 3.2.2007!