Mit dem Inkrafttreten des Telemediengesetzes und der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags ergeben sich auch Änderungen bei der Impressumspflicht für Webseiten. Diese wurden bereits in die Special Website zur Impressumspflicht eingearbeitet, die Sie hier finden! Eine Zusammenfassung wurde diese Woche bei Telepolis veröffentlicht (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html). Interessant an den Anmerkungen zu dem Beitrag finde ich, dass viele Leute noch immer glauben, sie könnten der Impressumspflicht einfach dadurch entkommen, dass sie keine .de-Domain wählen oder den Server ins Ausland verlegen. Beides ist für den Anwendungsbereich der genannten Gesetze völlig irrelevant. Maßgeblich für die Anwendbarkeit deutschen Rechts ist, vereinfacht gesagt, die Ausrichtung der Inhalte an deutsche Nutzer. Die Verpflichtung, bestimmte Angaben über sich zu machen, besteht bei einem in deutscher Sprache gehaltenen Angebot z.B. auch dann, wenn die Inhalte auf einer .by Domain zu finden sind und der Server sich in der Karibik befindet!
