Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16.2.2007 den Gesetzesentwurf zum TMG passieren lassen, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz kann so höchstwahrscheinlich wie geplant am 1.3.2007 mit mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) der Länder in Kraft treten. Änderungen ergeben sich dabei auch bei der Impressumspflicht für Webseiten. Die Links & Law Spezialseite zur Impressumspflicht wird in den nächsten Tagen auf die neue Rechtslage umgestellt, so dass Webmaster sich frühzeitig auf die geänderten Vorschriften einstellen können.
