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3.2.2007 G-Mail oder Google Mail: Markenrechtsstreit zwischen Giersch und Google

Der Inhaber der Marke «G-Mail ...und die Post geht richtig ab.», Herr Daniel Giersch, hat vor dem LG Hamburg 2005 eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen E-Mail-Dienst zu verwenden, weil es damit seine Rechte verletzt. Google hat deswegen seinen Dienst in Deutschland in Google Mail umbenannt. Auch das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 312 O 475/05) gegen Google hat Herr Giersch gewonnen. Dagegen läuft derzeit ein Berufungsverfahren (Az. 5 U 87/06).

Der Streit hat nun auch das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt beschäftigt. Google hatte dort bereits 2004 die Wortmarke Gmail beantragt. Dagegen hatte Giersch Widerspruch eingelegt. Diesem ist nun wegen Verwechslungsgefahr mit seiner seit über sechs Jahren eingetragenen deutschen Marke stattgegeben worden (Az. B 795569). Google kann gegen die Entscheidung des Harmonisierungsamtes noch Beschwerde einzulegen.

Beim Handelsgericht Zürich hat Google eine Löschungsklage gegen die ältere Schweizer Marke "Gmail" von Herrn Giersch eingereicht.

Auch in Großbritannien trägt Googles E-Mail-Dienst den Namen "Google Mail", weil die Markenrechte für den Namen "Gmail" nicht bei Google liegen.

 

   

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