Links & Law hat in der Vergangenheit öfters
über Webseiten
berichtet, die Links zu ihrer Seite
grundsätzlich untersagen und nur gegen
Zahlung eines Geldbetrags erlauben. Ob so
ein Verbot rechtlich über überhaupt
Wirkungen entfaltet, ist anzuzweifeln, doch
geht es heute genau um den umgekehrten
Sachverhalt. Statt gegen Deep Links zur
eigenen Seite zu klagen oder darin einen
Verlust eigener Werbeeinnahmen zu sehen,
bezahlt die New York Times neuerdings Topix
dafür, regelmäßig Artikel der Zeitung
aufzulisten.