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5.2.2005 Link gegen Bezahlung

Links & Law hat in der Vergangenheit öfters über Webseiten berichtet, die Links zu ihrer Seite grundsätzlich untersagen und nur gegen Zahlung eines Geldbetrags erlauben. Ob so ein Verbot rechtlich über überhaupt Wirkungen entfaltet, ist anzuzweifeln, doch geht es heute genau um den umgekehrten Sachverhalt. Statt gegen Deep Links zur eigenen Seite zu klagen oder darin einen Verlust eigener Werbeeinnahmen zu sehen, bezahlt die New York Times neuerdings Topix dafür, regelmäßig Artikel der Zeitung aufzulisten.

 

 

 

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Web www.linksandlaw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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