Mitte 2006 hatte der BGH die Verwendung fremder Marken als Metatags als markenrechtswidrig eingestuft. Doch was ist mit der Benutzung als Keyword im Rahmen von Werbeprogrammen? Hierzu ist die Rechtsprechung bislang sehr uneinheitlich gewesen. Zwei Urteile aus Braunschweig könnten die zukünftige Richtung aufzeigen. Sowohl das LG (Urteil vom 15.11.2006, Az. 9 O 1840/06 (261)) als auch das OLG Braunschweig (Beschluss vom 5.12.2006 - Az. 2 W 23/06) haben in unterschiedlichen Verfahren die Rechtsprechung des BGH auf AdWords übertragen. Danach wäre es unzulässig, fremde Marken als Auslöser von Werbeanzeigen zu wählen.
Die rechtliche Gleichstellung von Metatags und AdWords überzeugt in meinen Augen allerdings nicht (siehe einen älteren Beitrag zu AdWords). In einer Anmerkung zu dem Urteil des LG Braunschweig habe ich dies näher dargelegt. Der Beitrag erscheint wahrscheinlich in der Ausgabe 2/07 der MMR.
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LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2006, Az. 9 O 1840/06 (261)
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OLG Braunschweig, Beschluss vom 5.12.2006, Az. 2 W 23/06
